RSA Bözberg, IO, K458

Kunde

Kanton Aargau, Sektion Verkehrssicherheit

Funktion

Auditor

Beschreibung

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) trat im Januar 2004 in Kraft und hat das Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu reduzieren oder zu beseitigen. Im öffentlichen Verkehr schreibt es vor, dass bestehende Bauten, Anlagen und Fahrzeuge bis Ende 2023 barrierefrei sein müssen. Dies betrifft auch Bushaltestellen.

Die Haltestelle in Fahrtrichtung Brugg entspricht nicht den geltenden Normen. Es fehlen bauliche Elemente wie ein vertikal abgesetzter Warteraum, eine Busbucht oder ein Wartehäuschen. Der Bus hält direkt auf der Straße, wodurch der Zugang zu einer Privatparzelle während des Halts teilweise blockiert wird. Bodenmarkierungen sind nicht vorhanden. Zudem ist die Haltekante nicht erhöht und weder ein Unterstand noch taktil-visuelle Markierungen sind vorgesehen. Solange der Bus an der Haltestelle steht, sind die Sichtverhältnisse eingeschränkt. Insbesondere die Sichtweiten im Bereich der Ausfahrten der Parzelle 1168 sind durch die angrenzende Liegenschaft 545 unzureichend. Der Fahrbahnbelag ist jedoch in gutem Zustand, und die Entwässerung erfolgt über eine Rinne zu den Einlaufschächten.

Auch die Haltestelle in Fahrtrichtung Gallenkirch erfüllt die Anforderungen nicht. Sie befindet sich im Bereich der Leitzentrale der Wasserversorgung und verfügt weder über einen abgesetzten Warteraum noch über eine Busbucht oder ein Wartehäuschen. Markierungen fehlen ebenfalls. Der Bus nutzt für den Halt den Vorplatz der Leitzentrale.

Quelle: Technischer Bericht (Text überarbeitet)

Portraitfoto Daniel Imhof

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