Mandat Objektvereinbarungen

Wir freuen uns, dass wir zusammen mit den beiden Firmen EBP Zürich und netz work.ing, den Zuschlag für das Mandat "Support ASTRA Filiale 3, Objektvereinbarungen" erhalten haben. Es beinhaltet grob umschrieben folgendes Ziel:

Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 ist das Eigentum an den Nationalstrassen kraft Gesetzes auf den Bund übergegangen und die strategischen und operativen Bauherren- und Eigentümeraufgaben werden durch das ASTRA wahrgenommen. Dies bedeutet, dass jene Objekte, welche sowohl National- wie auch Kantonsstrassen dienen, nun im Interessenbereich zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften liegen. Dementsprechend gilt es jetzt, die jeweiligen Rechte und Pflichten bei gemeinsam genutzten Objekten Bund/Kanton im gegenseitigen Interesse vertraglich neu festzuhalten, um allfälligen künftigen Meinungsverschiedenheiten vorzugreifen.
[Quelle: ASTRA, Filiale 3, Dokument Bedingungen und Pflichtenheft OV F3.docx, Zofingen 13.05.2020]


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